Um ein exaktes Ergebnis zu erzielen, gehen wir beim Nehmen des Aufmaßes nach den gesetzlichen und technischen Regelungen des BGB sowie der VOB (Teil B und C) vor. Dazu wird schriftlich niedergelegt, welches Regelwerk für die Ausführung angewandt wird.

Je nach den Gegebenheiten, wenden wir dabei folgende Praktiken zur Aufmaß-Erfassung an:

  • Mit dem Zollstock und einem Aufnahmeprotokoll
  • Auf Basis von Bauzeichnungen und/oder Planzeichnungen
  • Digital über eine Software und einem Lasermesser

Das so gewonnene Aufmaß bildet anschließend die Basis für die Angebotskalkulation und dient zur späteren Dokumentation sowie Abrechnung der Leistungsausführung. Auch nachträgliche Änderungen in der Bauausführung und Montage werden entsprechend dokumentiert und sind jederzeit nachvollziehbar.